Internet-Zugang für (ÖB-) Bibliotheksbenutzer

Materialsammlung / Diskussionsgrundlagen
31.1.96
zusammengestellt von U. Babiak ubabiak@dom.de
bitte lesen Sie zuerst den Beipackzettel
Inhalt:
  1. Klärungsbedarf
  2. Grundlagen
  3. Einzelne Problemfelder
    1. Recht
    2. Berufsethik
  4. Praktische Probleme
  5. Regulierungsmöglichkeiten
    1. Technisch
    2. Juristisch
  6. Vorschlag
  7. Anhang: Materialsammlung
    1. Benutzungsordungen
    2. Online-Ressourcen (natürlich USA-lastig)

FEEDBACK!

Klärungsbedarf

Die Freigabe des Internet-Zugangs für Benutzer birgt naturgemäß Chancen und Risiken für die StadtBibliothek. Der Wolfenstein-Fall hat gezeigt, daß auch eine nützliche Dienstleistung nicht nur positive Auswirkungen haben kann, wenn ihre Schwachpunkte einseitig in den Vordergrund gestellt werden. Daher sollten vor der allgemeinen Freigabe erst Vorgaben und Argumentationslinien für die wichtigsten Problemfelder erarbeitet werden.

Zu klären ist insbesondere: (Stichworte)
· welche Dienste und Dienstleistungen sollen angeboten werden?
WWW, News, IRC, Telnet, E-Mail, Chat, ... ?
Abspeichern/Ausdrucken/per E-Mail versenden?
· wie wird dieses Angebot vermarktet?
Zielgruppen, Werbemittel, Pressekonferenz etc.
· wer soll den Zugang nutzen können?
(Nicht-)Mitglieder, Erwachsene, Minderjährige?
· welche Voraussetzungen müssen die Nutzer erfüllen?
Alter, Anmeldung, schriftliche Eintragung in Listen, Hinterlegung Ben-Ausweis, Unterzeichnung einer besonderen Benutzungsordnung, ... ?
· wie und von wem werden diese Voraussetzungen kontrolliert?
Mitarbeiter Info, Mitarbeiter Auskunftstheke, andere ?
· soll eine inhaltliche Kontrolle vorgenommen werden?
Filterprogramme, Ausschluß bestimmter Dienste oder Server ...?
wie wird im Konfliktfall argumentiert?
Argumentation abgestimmt auf (jeweils) Nutzer, Politiker, Presse
· welche Angebote wird die Bibliothek selber machen?
online: OPAC, Besprechungen, Tips, Hilfeseiten ....; zusätzlich: Einführungskurse ....?

Grundlagen

Mit der Anbindung an das Internet haben die Clientrechner Zugriff auf alle Dienste und Rechner, die weltweit im Internet zugänglich sind. Neben all den segensreichen Angeboten des Internet sind somit auch problematische Dokumente und Programme abrufbar.

Die Quellen dieser problematischen Dienste sind unterschiedlich und vielfältig, ebenso wie die Motivation der Anbieter. Grundsätzlich kann man von diesen Standard-Typen ausgehen:

Appetithäppchen kommerzieller Anbieter:

-Anbieter von kommerziellen Online-Diensten oder Anbieter von Waren und Dienstleistungen bieten über das Internet kostenlose "Proben" als Werbemittel an. Vor allem Porno- und Erotik-Anbieter bieten Bilder, Video- und Soundclips, aber auch Abbildungen von Produkten, Previews auf Zeitschriften etc. an. Allein das kommerzielle Interesse verhindert zwar schon, daß allzuviel kostenlos preisgegeben wird, dennoch geht das Angebot auch in diesem Bereich schon über das hinaus, was im allgemeinen an Kiosken etc. einsehbar ist.

Ideologisch motivierte Angebote

-Das Internet macht es Personen und Organisationen aller Art leicht, als Anbieter von "Informationen" aufzutreten und kostengünstig Dokumente etc. weltweit zu verbreiten. Als Stichworte seien hier nur Scientology, Stormfront (Nazipropaganda), Pädophilie-Aktivisten als drei von vielen genannt.

Einspeisungen von Privatpersonen

-Das problemlose Einspeisen oder Bereitstellen von Dokumenten und Dateien durch Privatpersonen erlaubt jedermann, über die News oder via WWW alles zu verbreiten, was für verbreitungswürdig befunden wird. Insofern ist die Gesamtheit aller abrufbaren Angebote nichts weiter als ein Spiegel der Benutzer und ihrer Interessen. Diese Interessen können natürlich im Einzelfall auch Bombenbau, Völkermord, Sadismus etc. widerspiegeln.

Der überwiegende Teil dieser Ressourcen ist relativ leicht über suchbare Datenbanken auffindbar.

Damit aber nicht nur einseitig die negative Seite betont wird, sei darauf hingewiesen, daß nach seriösen Schätzungen maximal 1% der Angebote potentiell problematisch ist. Zu 99 % werden die beschriebenen Möglichkeiten zur Verbreitung von Informationen genutzt, die die StadtBibliothek ihren Benutzern nicht vorenthalten darf.

Einige beliebig gewählte Gegenbeispiele zu den genannten Angebotstypen:

Kommerziell:
Selbstdarstellung von Firmen aller Art, direkte Kontaktaufnahme, Produktvorschauen, Online-Support, Ausschnitte aus neuen Kinofilmen oder CDs, u.v.m.
Ideologisch:
Angebote von Menschenrechtsgruppen, Hilfsorganisationen, Umweltorganisationen, Parteien und Regierungen (auch der Deutsche Bundestag...) ...u.v.m.
Privat:
Auflösungen von Copperfields Zaubertricks; alle Songtexte von Billy Joel, alle Dialoge aus Star Trek, die Internet-Raucherecke, Liste aller Biergärten in Köln etc. pp.

Die Bibliothek muß die sinnvollen Nutzungsmöglichkeiten aktiv "vermarkten" und in den Vordergrund stellen, damit nicht die möglichen Nachteile einseitig ins Blickfeld von Nutzern, Politikern, Presse geraten.

Einzelne Problemfelder

Recht

Rechtlich problematisch ist vor allem die Möglichkeit, Material aus dem Internet zu beziehen, dessen Weitergabe an Minderjährige oder dessen Besitz auch für Erwachsene in Deutschland strafbar ist. Ob und in welchem Umfang die StadtBibliothek haftbar gemacht werden kann, ist nicht vorauszusehen, da die Rechtslage noch unklar ist (s. Anhang). Die StadtBibliothek muß sich darauf berufen, daß sie weder Kenntnis vom Inhalt der verfügbaren Materialien weltweit hat noch verantwortlich dafür ist, was die Benutzer auf eigene Initiative abrufen. Die Benutzer müssen auf diesen Umstand hingewiesen werden (und dies ggf. durch Unterschrift bestätigen).

Problematisch ist die Vorgehensweise, wenn Benutzer problematische Inhalte monieren und so der StadtBibliothek zur Kenntnis geben - durch frei konfigurierbare Filterprogramme kann wenigstens der Vorwurf der wissentlichen Bereitstellung entkräftet werden.

Urheberrechtliche Probleme stellen sich ähnlich wie bei der Benutzung von CD-Roms - die Benutzer sind selbst dafür verantwortlich, Programme und Dokumente aus dem Internet entsprechend den jeweiligen Bestimmungen zu verwenden. Auch darauf sollte ggf. hingewiesen werden.

Berufsethik

Es stellt sich die Frage, ob die Stadtbibliothek überhaupt Einschränkungen beim Zugriff auf Internetressourcen vornehmen soll oder ob dies bereits ein unzulässiger Eingriff in die Informationsfreiheit ist.

Bei Ressourcen, die entweder Geld kosten oder Platz beanspruchen, stößt jede Bibliothek an natürliche Grenzen, die ihr verbieten, alles bereitzustellen. Beim Netzzugang ist jedoch der Zugriff auf alle verfügbaren Ressourcen theoretisch möglich, und jegliche Einschränkung somit auch ein Akt der Bevormundung des Benutzers.

In den USA lehnt die ALA auf der Basis der Library Bill of Rights (s. Anhang) jeglichen Eingriff der Bibliotheken in das Angebot ab. Die Verantwortung für den Zugang zu Informationen wird dem einzelnen überlassen, im Falle von Minderjährigen wird sie auf die Eltern übertragen. (siehe Anhang).

Analog zur Vorgehensweise bei Büchern (Separata) könnte man eine eingeschränkte Verfügbarkeit auf öffentlichen PCs und darüber hinausgehende Zugriffsmöglichkeiten nach Rücksprache mit dem Personal von Dienst-PCs aus freigeben.

In jedem Fall sollten die Nutzer über diese Einschränkung informiert werden.

Praktische Probleme

Für die praktische Anwendung in der Bibliothek sind noch einige Vorkehrungen zu treffen:

· Möbelinstallation: Stehtheken oder Sitzplätze?
· Schulung des Personals (zunächst 1. Etage)
· Beschaffung und Installation eines Druckers
· Regelung des Zugangs:
· Ausweiskontrolle?
· Führung von (Benutzer- bzw. Warte)Listen?
· Festlegen von Preisen für das Abspeichern und Drucken (Satzung?)
· Regelung des Ablaufs beim Abspeichern/Drucken (Beteiligung von Personal/Kontrolle?)

Regulierungsmöglichkeiten

Technisch

Eine "perfekte" und trennscharfe Filterung wird es aus drei Gründen nicht geben können:

1. Die Filter- oder Zensurkriterien sind nicht eindeutig definierbar; die Zielsetzung oder ideologische Ausrichtung der Organisationen, die derzeit Datenbanken "schlechter" Internetquellen unterhalten, ist zum einen unklar und zum anderen vom amerikanischen Weltbild dominiert sowie einseitig auf sexuelle Internetressourcen ausgerichtet.

2. Das Internet verändert sich zu schnell, als daß Filterprogramme mit dem Zuwachs neuer Ressourcen mithalten könnten

3. Filter auf Stichwortbasis verursachen unsinnige Ergebnisse - als Beispiel sei nur die Zensuraktion von America Online erwähnt, bei der medizinische Untersuchungen zum Thema Brustkrebs gelöscht wurden, weil das Wort "breast" enthalten war.

Dennoch ist u.U. gerade in einer öffentlichen Bibliothek eine schlechte Filterung das kleinere Übel ....

Im Anhang ist eine Beschreibung von einigen Möglichkeiten zur Zugriffskontrolle zu finden (Parental Control FAQ). Es empfiehlt sich, die jeweiligen Hersteller/Vertreiber genau unter die Lupe zu nehmen und - bei vorgefertigten Filterdatenbanken - sich einen Überblick über die angewandten Kriterien zu verschaffen.

Gegenwärtig werden einige der dort erwähnten Programme für den Einsatz im Hause evaluiert.

Juristisch

Durch Entwurf einer möglichst wasserdichten Benutzungsordnung kann die Bibliothek versuchen, einerseits alle praktischen Aspekte verbindlich zu regeln (Zugang, Nutzungsdauer, Preise etc.) und andererseits die Verantwortung für abgerufene Inhalte auf die Nutzer bzw. Erziehungberechtigten übertragen. Eine brauchbare Vorlage aus dem deutschen Bib.-wesen war nicht zu finden, im Anhang sind einige AUPs (acceptable use policies) aus den USA zu aufgelistet.

Vorschlag

Die Schlußfolgerung aus dem bisher Gesagten kann eigentlich nur sein, daß eine "wasserdichte" Lösung nicht möglich ist und die StadtBibliothek sich also für das kleinste Übel entscheiden muß.

Ausgehend von den Prämissen, daß

· eine vollständige und trennscharfe Filterung problematischer Inhalte unmöglich ist

· eine Phrasen- und Hostnamenbasierte Filterung zumindest einschlägig bekannte Quellen ausschließen kann

· ein Ausschluß Minderjähriger von der Benutzung einen wichtigen Teil der SB-Zielgruppe im Regen stehen läßt

· eine eindeutige Rechtslage/Rechtsprechung nicht gegeben ist

wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

Der Zugang zu den Internet-PCs wird altersunabhängig allen Mitgliedern gestattet.

Der Zugang wird durch eine gesonderte Benutzungsordnung geregelt, die den Nutzern durch Aushang an den PCs und als Flugblatt bekanntgemacht wird. Im Text sollte auf den besonderen Charakter der abrufbaren Informationen hingewiesen werden, die nicht im Einfluß- und Verantwortungsbereich der SB liegen.

Es ist zu überlegen, ob die Nutzer (bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) die Kenntnisnahme durch Unterschrift bestätigen müssen (ggf. direkt durch eine Klausel auf der Warteliste für die Benutzung der PCs)

Die Benutzer-PCs werden mit Filtersoftware ausgerüstet. Damit wird es der SB ermöglicht, nach Hinweisen von Benutzern Sperren zu veranlassen, womit zumindest der Vorwurf der "wissentlichen" und "willentlichen" Bereitstellung rechtswidriger Inhalte entkräftet wird. Die Benutzer sollen über die Verwendung dieser Software informiert werden und Gelegenheit bekommen, fragwürdige Inhalte zu melden.

Die Entscheidung über die Filterung sollte dort getroffen werden, wo generell über die Anschaffung von Medien entschieden wird: im Lektorat.

Entsprechend dem Konzept der Separata sollen die Benutzer Informationen, die der Filtersoftware zum Opfer gefallen sind, nach Rücksprache mit Bibliothekspersonal über Personalrechner ohne Filtersoftware erhalten können.

Die Benutzungsordung soll möglichst bald entworfen werden - allerdings sollte sie sich nicht einseitig mit Sperrung, Filterung und anderen negativen Begleiterscheinungen befassen, um kein falsches Bild bei den Benutzern aufkommen zu lassen.

FEEDBACK!

Anhang: Materialsammlung

Übersicht:

Artikel: Nohr, Holger: Rechtsprobleme Information Highway BuB 48(1996)1, 64-67
Artikel: Kossel/Möcke: Pornowächter vs. Internet c't 2/96, 14-17

Benutzungsordung der StadtBibliothek Koeln

... siehe http://www.stbib-koeln.de/profi/

Benutzungsordnung der SUB Göttingen

zur Verfügung gestellt von:

cremer@mail.sub.uni-goettingen.de (Monika Cremer) Nds. Staats- und Uni. Bibliothek (januar96)

(...)

Wir regeln den Zugang ueber Listen. Jeder Benutzer kann eine Stunde lang im Internet arbeiten. Beim Eintrag in die Liste akzeptiert der Benutzer mit seiner Unterschrift die Benutzungsordnung fuer die Internet-PCs:

1. Fuer die Benutzung der Internet-PCs ist eine Anmeldung an der LS 1- Theke erforderlich.

2. Die Nutzung dieser PCs der SUB ist nur fuer eingetragene Benutzer moeglich.

3. Die Anmeldung gilt nur fuer den zugewiesenen PC (sind numeriert). Ein Wechsel ist nur nach Ummeldung moeglich.

4. Die SUB protokolliert die Session per log-file mit.

5. Die e-mail-Funktion von Netscape kann nicht benutzt werden.

6. Eine kommerzielle Nutzung der Daten ist nicht erlaubt.

7. Der Inhalt von Daten oder die Funktionsfaehigkeit von Programmen, welche der Benutzer ueber die Internet-PCs recherchiert oder downloaded, liegt ausserhalb der Verantwortung der SUB.

Bei Missbrauch haftet der Benutzer. Die SUB behaelt sich den Ausschluss von der Benutzung vor.

Online-Ressourcen (natürlich USA-lastig)
http://silver.ucs.indiana.edu/˜lchampel/netadv.htm

The Internet Advocate - gute Hinweise für den Umgang mit verschiedensten Problemen

(mein Favorit zu dem Thema - gute Zusammenstellung, viele gute Tops und Links)

http://www.vtw.org/pubs/ipcfaq

FAQ zum Thema Parental Control of Internet Use - Gute Übersicht zu den verschiedenen Möglichkeiten der Zugangskontrolle (Software, Technik etc.)

http://www.gnn.com/gnn/meta/edu/features/aup.html

Critiquing Acceptable Use Policies - ein Aufsatz über Erstellung, Sinn und Zukunft von AUPs

http://www.ci.berkeley.ca.us/bpl/files/usepolcy.html

Beispiel einer freizügigen AUP (Berkeley Public Library)

http://www.sjcoe.k12.ca.us/student.html

Beispiel einer kleinkarierten und abschreckenden AUP (San Joaquin County Office of Education)

http://www.cruzio.com/˜sclibs/libinfo/billof.html

Die Library Bill of Rights

ftp://ftp.eff.org/pub/CAF/library/access.minors.ala

Kommentare der ALA zur Library Bill of Rights

Auf einer Shareware-CD der Koelner Stadtbibliothek wurde das indizierte Spiel WOLFENSTEIN gefunden, was einen erheblichen Presserummel ausgeloests hat...(lang ists her ) - zurueck zum Text